Informationen im Bereich Schaf/Ziege
Meldungen im Bereich Schaf/Ziege
1. Höchstbesatzmeldung jährlich zum 01.01. bei der Tierseuchenkasse
2. Stichtagsmeldungen jährlich zum 01.01. in der HIT-Datenbank
3. Führen eines "handschriftlichen" Bestandsregisters (Vorlage)
4. Übernahmemeldungen in der HI-Tier
5. Abgangsmeldungen in der HI-Tier (ab 01.08.2023)
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Ohrmarkennummern in der HIT hinterlegen können.
Seit dem 01.01.2016 sind die Ohrmarken für bestellende Betriebe kostenpflichtig. (Zum Hintergrund.)
Es stehen Ohrmarken verschiedener Hersteller zur Auswahl:
Allflex Caisley Datamars Gepe Hauptner-Herberholz Schippers
Bitte beachten: Bestellungenkönnen nur noch schriftlich entgegen genommenwerden.
Laut Viehverkehrsverordnung kann der Jahresbedarf an Ohrmarken bestellt werden!
Bestellung von Ohrmarken
Schaf-/Ziegen-Ohrmarken können nur bestellt werden, wenn der Betriebstyp 'Schaf/Ziegen-Halter' im HIT (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) eingetragen ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird dieser über die Tierseuchenkasse NRW freigeschaltet. Anschliessend können die Ohrmarken bestellt werden.
Bitte Zahlungsmöglichkeiten beachten. (Weitere Infos hier.)
Online-Bestellung
Neben der Möglichkeit, das unten stehende Bestellformular per
Fax: 02151 4111 244 oder Email: tkz@lkv-nrw.de
an den LKV zu senden gibt es die Möglichkeit der
Online-Bestellung über den LOGIN
Benutzername = Betriebs-/Registriernummer (HIT)
Passwort = HIT-Passwort
Unter "Anwendungen" und dem Punkt "Ohrmarken, Zubehör & Pass" können Ohrmarken und Zubehör bestellt werden.
Bestellschein für Schaf-/Ziegenohrmarken
Serien-Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schaf-/Ziegenohrmarken
Ersatzohrmarken zur Kennzeichnung für Schafe/Ziegen
Informationen zu Ohrmarken
Für alle Tiere, sowohl Herdbuch- als auch Nicht-Herdbuchtiere, die nach dem 31.12.2009 geboren sind, sieht die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 zwei Möglichkeiten der Kennzeichnung vor. Entscheidend für die Art der Kennzeichnung ist der Verwendungszweck der Tiere.
Schafe und Ziegen sind, unabhängig von den zu verwendenden Ohrmarken, spätestens 9 Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes zu kennzeichnen.
Informationen zu
- Einzeltierkennzeichnung (mit zwei identischen gelben Ohrmarken)
- Betriebskennzeichnung (mit einer weißen Betriebsohrmarke)
Bolus/Fussfesseln
Kosten zur Kennzeichnung mittels Fussfesseln auf Anfrage: tkz@lkv-nrw.de