Tierkennzeichnung:
Betriebskennzeichnung (mit einer weißen Betriebsohrmarke)
Tiere, die vor Vollendung des ersten Lebensjahres innerhalb Deutschland unmittelbar zum Schlachten verbracht werden, können mit einer Betriebsohrmarke gekennzeichnet werden.
Auf der Ohrmarke steht:
- „DE“ (für Deutschland)
- das KFZ-Kennzeichen des Kreises oder der kreisfreien Stadt
- die letzten sieben Ziffern der Registriernummer