Informationen im Bereich Schwein
Meldungen im Bereich Schwein
1. Höchstbesatzmeldung jährlich zum 01.01. bei der Tierseuchenkasse
2. Stichtagsmeldungen jährlich zum 01.01. in der HIT-Datenbank
3. Übernahmemeldungen in der HI-Tier
4. Abgangsmeldungen in der HI-Tier (ab 01.08.2023)
Meldekarte Schweinebewegung (nicht für HIT-Melder)
Seit dem 01.01.2016 sind die Ohrmarken für bestellende Betriebe kostenpflichtig. (Zum Hintergrund.)
Es stehen Ohrmarken verschiedener Hersteller zur Auswahl:
Caisley Gepe Hauptner-Herberholz Merko Schippers
Bitte beachten: Bestellungen können nur noch schriftlich entgegen genommen werden.
Laut Viehverkehrsverordnung kann der Jahresbedarf an Ohrmarken bestellt werden!
Bestellung von Ohrmarken
Online-Bestellung
Bitte Zahlungsmöglichkeiten beachten. (Weitere Infos hier.)
Neben der Möglichkeit, das unten stehende Bestellformular per
Fax: 02151 4111 244 oder E-Mail: tkz@lkv-nrw.de
an den LKV zu senden, gibt es die Möglichkeit der
Online-Bestellung über den LOGIN
Benutzername = Betriebs-/Registriernummer (HIT)
Passwort = HIT-Passwort
Unter "Anwendungen" und dem Punkt "Ohrmarken, Zubehör & Pass" können Ohrmarken und Zubehör bestellt werden.
Bestellschein für Bestandsohrmarken und Meldekarten zur Übernahme von Schweinen
Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schweinen und Meldekarten zur Meldung der Übernahme von Schweinen, sofern diese nicht selbst über HIT vorgenommen werden, können mit diesem Bestellschein bestellt werden.
Wichtige Information zu Lieferverzögerungen (Merko) und Kennzeichnungspflicht
Sehr geehrte Schweinehaltende,
leider dauern die massiven Lieferverzögerungen bei Merko weiterhin an. Aufgrund des anhaltenden Verzugs sowie der unzureichenden Kommunikation sehen wir uns gezwungen, Merko vorerst auszulisten. Eine fristgerechte Lieferung kann derzeit nicht gewährleistet werden.
Auf unserer Homepage finden Sie wie gewohnt alternative Hersteller. Teilweise können die vorhandenen Merko-Zangen auch für Ohrmarken anderer Hersteller genutzt werden. Sollten Sie dennoch weiterhin Ohrmarken von Merko beziehen wollen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Verantwortung für die Dauer der Lieferzeiten bzw. für die Einhaltung der Lieferfristen übernehmen können bzw. werden. Wir haben hierauf keinen Einfluss. Etwaige Schadensersatzansprüche, die sich aus einem Lieferverzug ergeben könnten, lehnen wir daher vollumfänglich ab.
Bestellungen von Merko sind ausschließlich schriftlich über unsere Sachbearbeitung möglich (tkz@lkv-nrw.de).
Bitte beachten Sie außerdem, dass gemäß § 39 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) Ferkel im Geburtsbetrieb spätestens beim Absetzen vom Muttertier gekennzeichnet werden müssen. Die Kennzeichnungspflicht liegt in der Verantwortung der Tierhalter.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen


