Dienstleistungsangebot
Gebühren für nicht Beihilfe (TSK) berechtigte Dienstleistungen und Betriebe
Registrierung von Rindern
Betrifft alle Importeure
Informationen für EU-Einfuhr und Drittlandimport
Kostenausgleich EU- Einfuhr und Drittlandimport
Registrierung von Rindern, Schweinen, Schaf/Ziegen
Betrifft: Händler mit Streckengeschäft, Schlachtbetriebe, Transporteure, Viehsammelstellen
Informationen für nicht Beihilfe (TSK) berechtigte Betriebe
Kostenausgleich nicht Beihilfe berechtigter Betriebe
Meldungen in der Rinderdatenbank (HIT)
Erfassung und Verarbeitung von:
- Geburtsmeldungen
- Bewegungsmeldungen (Zugang, Abgang, Hausschlachtung, Verendung, Tötung, Export, Schlachtung)
- EU-Einfuhr und Drittlandimporte
- Rinderpässen und Ersatzrinderpässen
- Doppelohrmarkenserien zur Kennzeichnung neugeborener Kälber
- Ersatzohrmarkenbestellungen
Meldungen in der Schweinedatenbank (HIT)
- Bestellung von Bestandsohrmarken
- Eingabe von Übernahmemeldungen
- Eingabe von Abgangsmeldungen (ab 01.08.2023)
Meldungen in der Schaf-/Ziegendatenbank (HIT)
- Bestellung von Einzeltier- und Betriebsohrmarken sowie Ersatzohrmarken
- Eingabe von Übernahmemeldungen
- Eingabe von Abgangsmeldungen (ab 01.08.2023)
Für Betriebe mit PC und Internetanschluss bietet sich als Alternative zur schriftlichen Meldung eine direkte Kommunikation mit HIT an. Durch die sofortige Abweisung von Falschmeldungen können unnötige Kosten und Zeitverzug vermieden werden (www.hi-tier.de).
Zu den für Sie freigeschalteten Programmen gelangen Sie über unser Anmeldefenster/Login.
Bitte beachten Sie, dass für NRW die Adressdatenstellen und zuständige Stellen für die PIN-Vergabe die Tierseuchenkasse NRW ist!