Informationen im Bereich Rind (BVD)
Rind-Ersatz-Ohrmarken-Bestellungen
Bei Bestellung von Ersatzohrmarken werden Ersatzohrmarken des Herstellers geliefert, der auch bei der Bestellung von Serien-Ohrmarken gewählt wurde. Sollte ein anderer Hersteller für die Lieferung der Ersatzohrmarken gewünscht werden, ist dies dem LKV im Vorfeld anzugeben. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
- Betriebe, die über das Bestellformular des LKV Ersatzohrmarken bestellen, geben dies entsprechend auf dem aktuellen Bestellformular an.
- Betriebe, die Ersatzohrmarken über HIT bestellen und Caisley oder GEPE geliefert bekommen möchten, müssten dies dem LKV im Vorfeld schriftlich mitteilen (Email: tkz@lkv-nrw.de oder Fax: 02151-4111.244) oder können dies selbst über den zentralen Login des LKV eintragen (Erklärung siehe Grafik 1.-4.).
Änderung der Ausgabe von Rinderpässen seit 01.09.2013 (BVD-Status auf dem Rinderpass)
Seit dem 01.09.2013 ist in NRW der BVD-Status auf dem Rinderpass zu vermerken. Dies besagt ein Erlass des Ministeriums (MKULNV) vom 27.03.2013. Künftig darf der LKV NRW dem Landwirt den Rinderpass erst dann zustellen, wenn das BVD-Ergebnis im HIT vorliegt.
Für unverdächtig untersuchte Tiere wird der Pass wie bisher mit dem Aufdruck "BVD unverdächtiges Rind" ausgegeben. Für Betriebe, die Bullenkälber mit 28 Tagen verkaufen wollen, heißt das: Damit der Rinderpass zum Verkaufszeitpunkt vorliegt, sollten Gewebeproben zeitnah nach der Geburt entnommen und zur Untersuchung geschickt werden.
Passversand online einsehbar
Wenn Sie wissen möchten, wann der Rinderpass/Stammdatenblatt eines Ihrer Tiere gedruckt und versandt worden ist haben Sie ab sofort jederzeit online über die LKV-Homepage dazu die Möglichkeit.
Unter Anwendungen "Ohrmarken, Zubehör & Pass > Ausgabe Stammdatenblatt" können Sie für Ihre zugeteilten Ohrmarkennummern Einsicht auf folgende Daten nehmen:
- Datum der Eingabe der von Ihnen gemeldeten Geburt (in HIT)
- Datum der Übernahme des BVD-Ergebnisses (Eintragung durch das entsprechende Veterinäruntersuchungsamt) aus HIT
- Eintrag des BVD-Status`, welcher auf dem Rinderpass/Stammdatenblatt hinterlegt wird
- Druckdatum des Rinderpasses/Stammdatenblatt (Ersatzpässe/-stammdatenblätter werden nicht berücksichtigt)
- Evtl. Meldungen
Das Druckdatum entspricht dem Datum des Versandes. In der Regel dauert es ein bis zwei Werktage, bis Ihnen der Rinderpass/Stammdatenblatt durch die Deutsche Post AG zugestellt wird.
Anleitung zum Einziehen von Gewebe-Ohrmarken
Für Ohrmarken der Firma Allflex:
Für Ohrmarken der Firma Caisley
Für Ohrmarken der Firma GEPE
Versandmaterial (BVD-Gewebeproben)
Versandmaterial (BVD-Gewebeproben)
Die BVD-Gewebeproben sind laut Bestimmungen der Post dreifach verpackt zu versenden. Als erste Verpackung gilt das transparente Probenröhrchen, als zweite ein verschließbarer Innenbeutel, als dritte Verpackung ein gepolsterter Versandumschlag.
Auf eine korrekte Adressierung an das jeweilige Untersuchungsamt, die Angabe des Absenders und die ausreichende Frankierung ist zu achten. Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, Proben zusammen mit Berufskollegen zu versenden. Eine eindeutige Zuordnung der Gewebeprobe erfolgt über die Ohrmarkennummer, die sowohl auf der Ohrstanze in Form des weißen „Fähnchens“ sowie auf dem transparenten Probenröhrchen hinterlegt ist.
Da das den Rinderohrmarken beiliegende Versandmaterial zur Einsendung der BVD-Gewebeproben in vielen Fällen nicht ausreicht bietet der LKV zusätzliches, kostenpflichtiges BVD-Versandmaterial an:
Die bisherige Beilage von Verpackungsmaterial beim Versand der Serienohrmarken wird derzeit weiter beibehalten.
Übersicht der Adressen der Veterinäruntersuchungsämter
Entnahme einer brauchbaren Gewebeprobe
Erfolgreiche Entnahme einer Gewebeprobe
Um eine erfolgreiche Gewebeprobe zu entnehmen ist Folgendes zu beachten:
- Das Ohr soll trocken sein so wie beim Einziehen der Standard-Ohrmarke.
- Das Kalb möglichst gut fixieren.
- Die Gewebeohrmarke als erste Ohrmarke einziehen.
- Danach die Standard-Ohrmarke einziehen.
Im Falle einer Leerprobe kann die Untersuchung über eine grüne Nachstanzohrmarke (Artikel 1.2.0/Allflex bzw. Artikel 1.6.0/Caisley bzw. Artikel 1.7.0/GEPE) oder eine Blutprobe, die durch einen Tierarzt zu ziehen ist, erfolgen.