Tierkennzeichnung:
Neuerung bei der Abrechnung von Ohrmarken
Abrechnung von Ohrmarken seit 01/2016
Seit dem 01.01.2016 ist der LKV verpflichtet, Bestellungen von Ohrmarken direkt mit landwirtschafltichen Betrieben abzurechnen.
Es stehen folgende Abrechnungmöglichkeiten für Bestellungen zur Verfügung:
- SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzug)
- Nachnahme (Zusatzkosten: 17,50 € brutto/je Bestellung)
Vorlage für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Download)
Die Erteilung des Lastschriftmandates kann bis spätestens 1 Woche vor einer Bestellung per Fax unter: 02151-4111-199 oder 02151-4111-249 erfolgen.
Hier können Sie prüfen, ob bereits ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt wurde.