Schulung der Milchsammelwagenfahrer im Jahr 2013
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz hat die Schulung der Milchsammelwagenfahrer durch den LKV NRW mit jährlichem Rhythmus vorgeschrieben. Auf Wunsch der Molkereien werden sie um eine Hygieneschulung und eine Belehrung nach § 42/43 Infektionsschutzgesetz, durchgeführt von einem Mitarbeiter der Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW, erweitert.
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 17 Schulungsveranstaltungen, davon 3 Schulungen am Sitz des LKV NRW in Krefeld-Oppum, durchgeführt. An den Schulungen haben 401 Personen teilgenommen.
Die Schwerpunkte der Schulungen waren:
- Milchqualität in NRW
Ergebnisse der Güteprüfung der Anlieferungsmilch
- Neuerungen bei Qualitätsmanagement Milch
Akkreditiertes System
Anforderungen an Milchgewinnung und Milchlagerung
- Arbeitsanweisung für Milchsammelwagenfahrer
Verpflichtungserklärung
Bedeutung der Probenahme für die Gesamtuntersuchung
Vorprobenziehung
repräsentative Probe
doppelte Barcodes
Temperatur Probenfach
Probenbegleitschein
Mengenvorwahl
Schlauchlänge und -durchmesser
- Reinigung der Milchsammelwagen und der Probenahmesysteme
- Hygieneschulung und Belehrung nach § 42/43 Infektionsschutzgesetz
Auch im Jahr 2013 erfolgte zum Abschluss der Schulungen eine schriftliche Erfolgskontrolle in Form eines Multipl-Choise-Tests. Alle Teilnehmer haben diesen Test mit Erfolg bestanden. Dies zeugt vom guten Ausbildungsstand und der hohen Kompetenz der in Nordrhein-Westfalen tätigen Milchsammelwagenfahrer.