Überprüfung der Milchsammelwagen (MSW)
Gemäß der Rohmilchgüteverordnung muss die Entnahme der Milchproben für die Güteuntersuchung automatisch im Milchsammelwagen erfolgen. Die dazu erforderlichen Probenahmeanlagen dürfen nur nach Abnahme durch eine zugelassene Prüfstelle eingesetzt werden. In Nordrhein-Westfalen ist der Landeskontrollverband NRW als Prüfstelle gemäß Bescheid vom 28.06.2021 durch das LANUV zugelassen. Die Abnahmen erfolgen jährlich entsprechend DIN 11868, Teil 1 (Ausgabe 11/1999).
Während der technischen Überprüfung erfolgen mit den Fahrern gezielt Gespräche über die ordnungsgemäße Handhabung der Probenahme. Hierbei werden besonders die Notwendigkeit der richtigen Vorprobenziehung und die Einstellung des Mengenteilers besprochen. Die Ergebnisse jeder einzelnen Prüfung werden der jeweiligen Molkerei, dem Spediteur und dem Leiter des Prüflabors mitgeteilt. Fahrzeuge, die die Prüfung nicht bestanden haben, werden bis zur Behebung des Fehlers und erfolgter Wiederholungsprüfung nicht zur Probenziehung eingesetzt. Die Prüfungen in NRW werden durch zwei Fachberater der Landwirtschaftskammer NRW vorgenommen.
Bei der Prüfung der Probenahmeanlagen in den Sammelfahrzeugen wird mehrere Stunden aufgerahmte Milch ohne vorheriges Rühren aufgetankt. Sie erstreckt sich auf eine Repräsentativitäts- und eine Verschleppungsprüfung. Die Ergebnisse der automatisch genommenen Proben müssen dabei mit den gut gerührten Handproben übereinstimmen.